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Kleinbusse für Heime, Taxi, Sportclubs, Hotels, usw.

1. Worauf Sie bei der Anschaffung Ihres Kleinbusses / Gesellschaftswagen achten müssen

Entscheidend für die Platzzahlbestimmung sind die Nutzlast und die Innenmasse im Fahrgastraum. Bei Fahrzeugen über 3,5 To (Gesellschaftwagen) sind zwei Notausgänge gesetzlich vorgeschrieben. Definieren Sie wann immer möglich zuerst Ihre Bedürfnisse, bevor Sie sich für ein Fahrzeug entscheiden.

2. Fahrzeuglenker

Bitte beachten Sie: Je nach Fahrausweis dürfen unterschiedliche Fahrzeuggrössen gelenkt werden. Deshalb ist es vor der Beschaffung wichtig, dass Sie abklären, welche Personen das Fahrzeug später lenken werden.

3. Gesetzliche Bestimmungen (Fahrausweis und Fahrzeug)

Personen, die vor dem 1. April 2003 den PW-Fahrausweis erworben haben: Dürfen Fahrzeuge mit maximal 3,5 To Gesamtgewicht steuern. (16 + 1 Sitzplatz)

Personen, die den PW-Fahrausweis ab 1. April 2003 oder im Ausland erworben haben, dürfen ein Fahrzeug bis maximal 9 Sitzplätze und 3,5 To Gesamtgewicht lenken.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach zwei Jahren Fahrpraxis eine zusätzliche Prüfung abzulegen. Sie erlaubt es, ein Fahrzeug bis maximal 16 Sitzplätze (exklusiv Fahrersitz) zu bewegen.

Für eine Platzzahl von mehr als 16+1 Personen wird ein Fahrausweis Kategorie D benötigt.
Kleinbusse mit mehr als neun Sitzplätzen brauchen einen elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzer (100 km/h).
Bei Fahrzeugen über 3,5 To ist ein Fahrtenschreiber obligatorisch.

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